Die Mitglieder der Ständigen Konzertierung der Mediatoren und Ombudsmänner,
In Anbetracht der Tatsache, dass:
1.Der Zugang zu einem Internetanschluss für einen großen Teil der Bevölkerung zu einer Notwendigkeit geworden ist, die über das Interesse an Information oder Freizeit hinausgeht;
2.Die verbreitete Heimarbeit in der Gesundheitskrise die Nutzung einer ausreichenden Internetverbindung zu Hause impliziert;
3. Die zweigleisige Organisation der Sekundarstufe, die Hälfte der Zeit in der Schule, die andere Hälfte zu Hause, und die Verallgemeinerung von 'Fernkursen' in der Hochschulbildung ebenfalls erfordern, dass Schüler und Studenten eine Verbindung haben;
4. Internet-Service-Provider kommerzielle Unternehmen sind und den Spielregeln des Marktes folgen, d.h. bei Zahlungsverzug wird die Internetverbindung gekappt ;
5. Eine beträchtliche Anzahl von Einzelpersonen und Haushalten nicht immer alle laufenden Ausgaben bestreiten kann und sich daher entscheiden muss, auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen zu verzichten, um weiterhin von grundlegenden Dienstleistungen wie der Wasser-, Gas- und Stromversorgung profitieren zu können;
6. Aufgrund dieser Unverzichtbarkeit diese Sektoren der Wasser-, Gas- und Stromverteilung besonderen Regelungen unterliegen, die die wirtschaftlichen Regeln des freien Marktes korrigieren, damit eine Mindestversorgung mit diesen Dienstleistungen zugunsten der wirtschaftlich und sozial Schwächsten aufrechterhalten wird;
7. Der Dienst des Internetzugangs heute als ein Grundbedürfnis angesehen werden muss, für das dieselben spezifischen Schutzvorschriften gelten sollten;
FORDERT die föderalen und regionalen Behörden auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Internetzugang als ein Grundbedürfnis zu betrachten, so wie Wasser-, Gas- und Stromversorgungsdienste, und folglich spezifische Regeln festzulegen, die die Bereitstellung eines Mindestmaßes an Internetzugang für jeden Haushalt garantieren.
Die Resolution zur Stärkung der Rolle der Ombudsleute wurde auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 16. Dezember 2020 einstimmig angenommen. Insbesondere lädt es seine Mitgliedstaaten ein:
- Einrichtung unabhängiger und autonomer Ombudsleute auf nationaler Ebene und entsprechend der Struktur des Staates auf regionaler und lokaler Ebene;
- den Bürgerbeauftragten den notwendigen verfassungsmäßigen und rechtlichen Rahmen zu geben, damit sie von einem breiten Mandat profitieren, das alle öffentlichen Dienstleistungen abdeckt;
- Bereitstellung ausreichender Mittel und finanzieller Ressourcen für ihren Betrieb;
- Schutz der Bürgerbeauftragten vor Druck, Repressalien und Bedrohungen.
Die Ombudsfrau der Deutschsprachigen Gemeinschaft begrüßt die Annahme der Resolution der Vereinten Nationen, in der die wichtige Rolle der Ombudsleute bei der Stärkung der Demokratie anerkannt wird.
Schwierigkeiten mit einem öffentlichen Dienst?
Eine Vermittlerin zwischen Bürger und Behörde

Die Ombudsfrau
Die Ombudsfrau vermittelt bei Beschwerden gegen eine Entscheidung oder die Vorgehensweise
Jedoch nicht...
- bei Beschwerden, die föderale, regionale oder ausländische Behörden oder autonome Unternehmen (Eisenbahn, die Post,... ) betreffen. In dem Fall leitet die Ombudsfrau das Anliegen des Bürgers an den zuständigen Ombudsdienst weiter.
- bei kommunalen Vereinigungen und Einrichtungen privaten Rechts mit öffentlichem Auftrag, in denen Gemeinden oder die ÖSHZ Mitglied sind.
- in privaten Streitfällen.
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Marlene Hardt
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